Die Energie- und Wasserversorgung der Stadt Stuttgart

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Aktuell hat Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster das zweite Bürgerbegehren zur Rekommunalisierung (?Energie & Wasserversorgung?) als rechtlich unzulässig bezeichnet und eine Ausschreibung der Konzessionen für Strom und Gas europaweit im Wettbewerb gefordert. Ich halte diese Ablehnung für unzutreffend und fatal, weil sie auf einer Rechtsauslegung beruht, die die Grundversorgung der Menschen in einen Wettbewerb zwingt und die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen (Art. 28.2 des Grundgesetzes) aushebeln will. (siehe auch Presse-Erklärung v. 22.5.2012)
Ich setze mich für Eigentum und Betrieb der Energieversorgungsnetze in öffentlicher Hand ein und stehe nötigenfalls für eine gerichtliche Durchsetzung dieser Position.
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